Mit dem Sanierungsfahrplan als Förderprogramm des Landes können Hausbesitzer in Baden-Württemberg sinnvoll in die schrittweise Sanierung ihres Hauses starten und gleichzeitig damit einen Teil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllen. Er ist für Gebäudeeigentümer eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).  Ziel der Beratungsmaßnahme ist es, die Sanierungsstrategie für ein individuelles Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG) betrifft alle Wohngebäude, welche bis zum 1. Januar 2009 fertiggestellt wurden. Das EWärmeG zeigt auf, was Immobilieneigentümer bei Neubau und Heizungsaustausch beachten sollten. So müssen Sie als HausbesitzerIn 15 Prozent erneuerbare Energie nutzen, wenn Sie Ihre zentrale Heizungsanlage austauschen. Das kann nur durch aufwändige und gleichsam kostenintensive Maßnahmen wie etwa  dem Einbau von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen oder durch Dämmung der Gebäudehülle erreicht werden. Eine  Beratung zu einem Sanierungsfahrplan kann teure Maßnahmen vermeiden. Im Rahmen meiner Vor-Ort-Energieberatung (BAFA) berate ich Sie zum Thema „KfW-Effizienzhaus oder besser Sanierungsfahrplan?” In jedem Fall stehe ich als ausgewiesener Leitlinienberater von Zukunft Altbau für Engagement, Qualität, Neutralität und Transparenz in Sachen Energieberatung.

Hier können Sie aktuelle Materialien und Merkblätter oder den Sanierungsleitfaden (Schritt für Schritt durch die unterschiedlichen Projektphasen einer energetischen Sanierung, fundierte Planung bis zur Umsetzung) von der Initiative  Zukunft Altbau downloaden:

Zukunft Altbau

Das sind Ihre Vorteile mit einen Sanierungsfahrplan für ImmobilieneigentümerInnen:

  • Beim Austausch einer Heizungsanlage erhalten Sie eine preisattraktive Alternative in Bezug auf die im EWärmeG vorgesehenen kostenintensiven Erfüllungsoptionen.
  • Sie werden in die brisanten Themen „Energieeffizienz“ und „Klimaschutz“ eingeführt.
  • Sie erhalten einen Überblick über den aktuellen Zustand ihres Hauses in Hinsicht auf Verbrauch und Wärmedämmung.
  • Vor-Ort-Begehung mit Analyse des energetischen Ist-Zustands und des Energiebedarfs.
  • Sie erhalten eine energetische Bewertung Ihrer Immobilie im aktuellen Zustand.
  • Sie erhalten verschiedene Lösungsvorschläge für die energetische Sanierung.
  • Sie erhalten eine detaillierte Erklärung zu den einzelnen Sanierungsschritten.
  • Sie erhalten einen Überblick zu den möglichen Maßnahmen und zum Zustand nach erfolgter Sanierung.
  • Sie erhalten von mir als ausstellungsberechtigter Energieberater eine offizielle Bestätigung.
  • Sie erreichen komfortabel die 15 Prozent-Quote für erneuerbare Energien gemäß des EWärmeG.
  • Bei Vorlage des Sanierungsfahrplans reduziert sich Ihr Pflichtanteil in Bezug auf das EWärmeG von 15 auf 10 %.
  • Alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Empfehlungen sind unverbindlich und müssen nicht ausgeführt werden.
  • Die 5 Prozent werden Ihnen in jedem Fall angerechnet – unabhängig davon, ob Sie die Empfehlungen zur energetischen Optimierung umsetzen oder nicht!

Weitere Infos zum Sanierungsfahrplan finden Sie hier.

 

Als ausgewiesener Leitlinienberater von Zukunft Altbau stehe für Engagement, Qualität, Neutralität und Transparenz in Sachen Energieberatung. Ich analysiere den Zustand Ihres Hauses, schlage einen Sanierungsfahrplan vor und zeige Finanzierungsmöglichkeiten auf.  Danach können Sie die für Sie richtigen Entscheidungen treffen. Die ersten Ersparnisse werden Sie als Unternehmer wie auch als Hausbesitzer bereits im darauffolgenden Winter ernten können.

Achim Hannen, Diplom-Ingenieur für Bauingenieurwesen und unabhängiger Energieberater für KMU und Privatpersonen